Safe Harbour-Abkommen ungültig – welche Auswirkungen?

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat Anfang Oktober 2015 in einem Prozess gegen Facebook entschieden, dass das Safe Harbour-Abkommen ungültig sei.

Das Urteil mag für einen Laien schwierig zu verstehen sein. Ich bin kein Jurist, jedoch in der Informatik tätig, habe mich ins Datenschutzrecht eingearbeitet und supporte Kunden mit heiklen Daten (Jurisen, Anwaltsbüros, Ärzte, Pfarrer). Viele Daten, welche hier verarbeitet werden, sind besonders schützenswerte Personendaten. Bereits ein Kalender-Eintrag bei einem Arzt gehört dazu. Leider gibt es viele Ärzte, die ihre Agenden in iCloud oder Google-Calendar führen. Dies ist ganz klar rechtlich heikel, weil die Daten höchst wahrscheinlich in den USA gelagert werden.

Seit der NSA-Affäre, welche Edward Snowden aufgedeckt hatte, ist klar, dass die USA Persönlichkeitsrechte von Bewohnern ausserhalb der USA missachten. Seit dem Gerichtsurteil des EuGH vom 6.10.2015 in der Sache Schrems wird das Safe Harbour-Abkommen zum Papiertiger. Dieses Abkommen war eine Selbstdeklaration von US-Unternehmungen, dass sie minimale Datenschutzrichtlinien beachten und respektieren.

Momentan gibt es folgende Empfehlung: Sämtliche Informatik-Dienste, welche heikle Kundendaten lagern, sollen in der Schweiz gehostet werden. Damit kann sichergestellt werden, dass dem Schweizer Datenschutzgesetz genüge getan wird. Siehe auch: ct-Beitrag (kostenpflichtig) Berner Zeitung

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