Es gilt zwei Jahre Gewährleistung – und die hats in sich…

Nach telefonischer Auskunft von Herr Freienstein, Protekta Jurline gilt seit dem 1.1.2013 die 2 jährige Gewährleistungsfrist. Diese kann jedoch vom Händler wegbedungen werden. Dadurch ergibt sich gemäss meiner Recherchen folgendes: Es gibt einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Die Garantie ist grundsätzlich freiwillig – in der Schweiz jedoch allgemein anerkannt auf ein Jahr. Die Gewährleistung gilt neu 2 Jahre. Diese kann aber wegbedungen werden, in dem der Händler ungefähr folgendes schreibt: Keine Garantie, keine Gewährleistung. Es gelten die Bestimmungen des Herstellers. Dann muss sich der Konsument an den Hersteller wenden. Was auch neu zu sein scheint, dass dies aktiv vor dem Kauf mitgeteilt werden muss. Doch, dazu werde ich noch weiter recherchieren. Auch werde ich darüber berichten, was Apple dazu zu sagen hat. Bis dies mit Apple geklärt ist, sehe ich mich leider nicht in der Lage, Apple Macintosh Computer zu verkaufen. Die Beratung und der Support oder das Einrichten laufen problemlos weiter!

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