SwissPass verknüpfen oder eVV – was ist schlimmer? – Teil 1

Die SBB wollen zwangsweise seit Anfang November den SwissPass als Login für die SBB.app auf dem iPhone. Die Eidgenössische Zollverwaltung will zwangsweise ab 1.3.2018 die elektronische Anlageverfügung (eVV) für sämtliche Unternehmen. Bei beiden Anmeldeverfahren ist stundenlanger Aufwand gefragt. Ein Bericht.

Die Verknüpfung von meinem SBB-Login mit dem SwissPass versuchte ich auf dem Computer zu machen. Dabei scheiterte ich an einem Schritt. (Dies ist zu lange her, ich weiss nicht mehr woran.) Was ich noch weiss: Dass der ganze Prozess sehr kompliziert ist und es viele Wenn und Aber gibt.

Dann liess ich das Ganze auf sich beruhen.

Bis Ende Oktober, als ich auf dem iPhone in der SBB.app das PopUp erhielt, Anfang November sei dann kein Login mehr möglich. Also versuchte ich es auf dem iPhone, da mir dort der Weg etwas einfacher schien, ich scheiterte.

Nächster Schritt, zum SBB-Schalter in Bern, Ticket ziehen, 10 Minuten warten, vor einer älteren Frau, welche hinter dem Schalter ist stehen und mein Anlieben vorbringen. Sie lächelte mich nett an und verwies mich an einen jungen Mann ein paar Schalter weiter, der könne mir helfen.

Dieser nette junge Mann brauchte dreiviertel Stunden, um meine inzwischen drei verbrauchten E-Mail-Adressen zu entknüpfen, mit ihrem telefonischen Support im Hintergrund das ganze schlussendlich neu zu verknüpfen. Da er mir nicht garantieren konnte, dass die zwei Auslands-Billete für spätere Fahrten anschliessend noch online sind, entschied er sich, mir diese auszudrucken.

Ich wollte mit ihm alles testen, fragte, ob ich eine Fahrkarte lösen könne und diese gleich stornieren. Er sagte, es gebe keinen Test, und er rate mir ab, eine Fake-Fahrkarte zu lösen, da er nicht wisse, ob sein System dann funktioniere, um mir den Preis zurück zu erstatten. Er arbeite auf derselben Plattform wie die SBB.app und die laufe sehr instabil…

Bald folgt hier der Teil 2 mit der äusserst amüsant-komplizierten Vorgehensweise zur eVV (elektronische Veranlagungs-Verfügung der Oberzolldirektion der Schweizerischen Eidgenossenschaft).

 

Lesen Sie hier Teil 2

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